- Lebensmittelfälschung
- Lebensmittelfälschung,das unrechtmäßige Verschlechtern oder nur scheinbare Verbessern von Lebensmitteln (z. B. Wässern von Milch, Vortäuschen wertvoller Inhaltsstoffe durch Färbung). Während das Lebensmittelgesetz vom 5. 7. 1927 die Lebensmittelfälschung erfasste, kennt das derzeit geltende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom 15. 8. 1974 in der Fassung vom 8. 7. 1993 (Abkürzung LMBG) den Tatbestand der Lebensmittelfälschung nicht mehr. Für einige Lebensmittel bestehen gesetzliche Vorschriften, die Anforderungen an ihre Zusammensetzung und Beschaffenheit regeln. Ein Verstoß gegen solche Produktvorschriften hat zur Folge, dass das in der Verordnung geregelte Produkt als nachgemacht oder wertgemindert im Sinne von § 17 LMBG angesehen wird. Für die Mehrzahl der Lebensmittel fehlt es an verbindlichen Regelungen. Ihre Beschaffenheit ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu beurteilen, die sich aus der berechtigten Verbrauchererwartung und dem redlichen Handelsbrauch zusammensetzt. Zur Ermittlung der Verkehrsauffassung dienen Sachverständigengutachten, Richtlinien der zuständigen Behörden und Fachverbände der Lebensmittelwirtschaft sowie seit 1958 die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs.
Universal-Lexikon. 2012.